immobilienangebote-ibbenbueren.de
Informationsportal zum Thema Immobilien in Ibbenbüren
Immobilienthemen
Hausmiete
Immobilien
Wohnungskauf
Wohnungsmiete
Grundstücke Hauskauf
Immobilienportal für Ibbenbüren
Hypothek
Hypothek ist ein griechischer Begriff und bedeutet „Unterpfand". Er stellt ein beschränkt
dingliches Recht an einem Grundstück dar. Mit einer Hypothek ist der Gläubiger in der Lage,
sich bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch die Verwertung des betreffenden
Grundstückes zu befriedigen. Damit ist eine Hypothek ein Grundpfandrecht und wird als
Sicherheit für ein Darlehen eingesetzt. Begründet werden kann dieses Grundpfandrecht am
Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum und am
Gebäudeeigentum. Durch die Hypothek hat der Gläubiger im Zuge einer
Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, seine Ansprüche zu befriedigen. Der Schuldner hat
hierbei nur durch eine Zahlung der geschuldeten Summe die Gelegenheit, der
Zwangsvollstreckung entgegen zu wirken. Allerdings wird eine Hypothek heue nicht mehr oft
eingesetzt, da sie durch die Grundschuld ersetzt wurde. Das Bankenwesen kennt drei
unterschiedliche Vertragsverhältnisse. So gibt es den Darlehensvertrag, aus dem sich eine
Forderung der Bank gegenüber dem Darlehensnehmer ergibt und zum anderen eine dingliche
Einigung über die Bestellung einer Hypothek am Grundstück des Schuldners, sofern dieser
auch der Grundstückseigentümer ist. Eine dritte Variante ist, dass sich ein Dritter bereit
erklären kann, mit seinem Grundstück die Forderung des Darlehensnehmers zu sichern.
Grundsätzlich steht der Bank eine Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrages zu, wenn der
Schuldner zahlungsunfähig ist. Dieser haftet dabei mit seinem gesamten Vermögen. Des
weiteren kann die Bank durch eine Zwangvollstreckung, das mit der Hypothek belastete
Grundstück verkaufen. Allerdings erhält die Bank hierbei nur den Erlös des Grundstückes.
Somit haftet bei einer Hypothek nur das Grundstück und nicht der Schuldner persönliche. Die
Hypothek entsteht durch die Einigung von Gläubiger und Schuldner und wird im Grundbuch
eingetragen.