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Hypothek

Hypothek ist ein griechischer Begriff und bedeutet „Unterpfand". Er stellt ein beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück dar. Mit einer Hypothek ist der Gläubiger in der Lage, sich bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch die Verwertung des betreffenden Grundstückes zu befriedigen. Damit ist eine Hypothek ein Grundpfandrecht und wird als Sicherheit für ein Darlehen eingesetzt. Begründet werden kann dieses Grundpfandrecht am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum und am Gebäudeeigentum. Durch die Hypothek hat der Gläubiger im Zuge einer Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, seine Ansprüche zu befriedigen. Der Schuldner hat hierbei nur durch eine Zahlung der geschuldeten Summe die Gelegenheit, der Zwangsvollstreckung entgegen zu wirken. Allerdings wird eine Hypothek heue nicht mehr oft eingesetzt, da sie durch die Grundschuld ersetzt wurde. Das Bankenwesen kennt drei unterschiedliche Vertragsverhältnisse. So gibt es den Darlehensvertrag, aus dem sich eine Forderung der Bank gegenüber dem Darlehensnehmer ergibt und zum anderen eine dingliche Einigung über die Bestellung einer Hypothek am Grundstück des Schuldners, sofern dieser auch der Grundstückseigentümer ist. Eine dritte Variante ist, dass sich ein Dritter bereit erklären kann, mit seinem Grundstück die Forderung des Darlehensnehmers zu sichern. Grundsätzlich steht der Bank eine Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrages zu, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Dieser haftet dabei mit seinem gesamten Vermögen. Des weiteren kann die Bank durch eine Zwangvollstreckung, das mit der Hypothek belastete Grundstück verkaufen. Allerdings erhält die Bank hierbei nur den Erlös des Grundstückes. Somit haftet bei einer Hypothek nur das Grundstück und nicht der Schuldner persönliche. Die Hypothek entsteht durch die Einigung von Gläubiger und Schuldner und wird im Grundbuch eingetragen.